Käufer prüfen die Höhe der Instandhaltungsrücklage zunehmend genau, da eine unzureichende Rücklage bei anstehenden größeren Maßnahmen, etwa einer Fassaden- oder Aufzugssanierung, zu erheblichen Sonderumlagen führen kann.
Wir berücksichtigen daher sowohl die Höhe der aktuellen Rücklage als auch bereits beschlossene oder absehbare größere Instandhaltungsmaßnahmen der Eigentümergemeinschaft.
Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen liefern hierzu wichtige Informationen und sollten uns nach Möglichkeit vorgelegt werden.
Auch bereits beschlossene Sonderumlagen, die noch nicht vollständig eingezahlt wurden, müssen im Gutachten transparent berücksichtigt werden, da sie eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung für den künftigen Eigentümer darstellen.
Eine ausreichend hohe, planvoll aufgebaute Rücklage wird von Käufern zunehmend als Qualitätsmerkmal einer gut verwalteten Eigentümergemeinschaft wahrgenommen.
Eine vollständige, für Dritte nachvollziehbare Herleitung liefert das Verkehrswertgutachten.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



