Teileigentum bezeichnet Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, etwa Stellplätzen, Kellerabteilen mit eigenem Grundbuchblatt oder gewerblich genutzten Einheiten innerhalb einer WEG.
Für Stellplätze existieren häufig eigene, deutlich niedrigere Vergleichspreise als für Wohnraum, während gewerbliche Teileigentumseinheiten meist nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden.
Zu beachten ist zudem, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, etwa zu Nutzungsbeschränkungen, den Wert einzelner Teileigentumseinheiten zusätzlich beeinflussen können.
Bei Stellplätzen wirken sich zusätzlich Faktoren wie Zugänglichkeit, Stellplatzgröße und die Lage innerhalb der Tiefgarage oder des Freigeländes auf den erzielbaren Wert aus.
Gewerbliche Teileigentumseinheiten profitieren oder leiden zudem stark von der allgemeinen Attraktivität und Frequenz des Standorts innerhalb der Gesamtanlage.
Wird der Wert gegenüber Dritten nachgewiesen, ist das richtige Format das Verkehrswertgutachten.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



