Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Teileigentum bezeichnet Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, etwa Stellplätzen, Kellerabteilen mit eigenem Grundbuchblatt oder gewerblich genutzten Einheiten innerhalb einer WEG.
Für Stellplätze existieren häufig eigene, deutlich niedrigere Vergleichspreise als für Wohnraum, während gewerbliche Teileigentumseinheiten meist nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden.
Zu beachten ist zudem, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, etwa zu Nutzungsbeschränkungen, den Wert einzelner Teileigentumseinheiten zusätzlich beeinflussen können.
Bei Stellplätzen wirken sich zusätzlich Faktoren wie Zugänglichkeit, Stellplatzgröße und die Lage innerhalb der Tiefgarage oder des Freigeländes auf den erzielbaren Wert aus.
Gewerbliche Teileigentumseinheiten profitieren oder leiden zudem stark von der allgemeinen Attraktivität und Frequenz des Standorts innerhalb der Gesamtanlage.