Ohne fundierte Wertermittlung besteht das Risiko, die Immobilie unter Wert zu verkaufen oder durch einen zu hohen Angebotspreis potenzielle Käufer abzuschrecken und die Vermarktungsdauer unnötig zu verlängern.

Ein Gutachten liefert zudem eine belastbare Verhandlungsgrundlage gegenüber Kaufinteressenten und kann spätere Diskussionen über den angemessenen Preis deutlich versachlichen.

Bei besonders werthaltigen, komplexen oder rechtlich anspruchsvollen Objekten überwiegt der Nutzen eines Gutachtens die vergleichsweise geringen Kosten in aller Regel deutlich.

Auch gegenüber dem Finanzamt kann ein belastbares Gutachten bei einer späteren Betriebsprüfung oder bei Zweifeln an der Angemessenheit des Verkaufspreises als Nachweis dienen.

Bei einfachen, gut vergleichbaren Standardobjekten in liquiden Märkten reicht mitunter bereits eine fundierte Markteinschätzung aus, während komplexere oder rechtlich bedeutsame Fälle stets ein förmliches Gutachten rechtfertigen.

Rechtlicher Hinweis

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