Makler orientieren sich bei ihrer Einschätzung primär an aktuellen Angebotspreisen vergleichbarer Objekte und eigener Markterfahrung, ohne ein normiertes Verfahren anzuwenden.
Ein Gutachten nach ImmoWertV dokumentiert dagegen jeden Rechenschritt nachvollziehbar und ist damit auch bei Streitigkeiten vor Gericht oder gegenüber Behörden belastbar.
Für eine reine Verkaufsvorbereitung kann eine Maklereinschätzung ausreichen, für rechtlich bedeutsame Anlässe wie Erbschaft, Scheidung oder Finanzamt ist ein förmliches Gutachten unverzichtbar.
Da Makler regelmäßig ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen eines möglichst hohen Verkaufspreises haben, gilt ihre Einschätzung als weniger neutral als ein unabhängiges Gutachten.
Für eine erste Orientierung im Vorfeld eines Verkaufs kombinieren viele Eigentümer beide Ansätze: die Markteinschätzung des Maklers und unsere methodisch fundierte Wertermittlung.
Was die einzelnen Gutachtenarten kosten, steht mit Honorartafel unter Kosten eines Gutachtens.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



