Wie wird ein unbebautes Grundstück im Erbfall bewertet?
Unbebaute Grundstücke werden im Erbfall grundsätzlich anhand der aktuellen Bodenrichtwerte multipliziert mit der Grundstücksfläche bewertet. Individuelle Besonderheiten wie Zuschnitt oder Erschließungszustand können über ein Gutachten zusätzlich berücksichtigt werden.
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