Wir prüfen zunächst, welche Unterlagen für die konkrete Fragestellung tatsächlich zwingend erforderlich sind und welche durch eigene Vermessung oder Recherche ersetzt werden können.

Fehlende Baupläne lassen sich häufig über das zuständige Bauordnungsamt anfordern, was je nach Kommune unterschiedlich lange dauern kann.

In Ausnahmefällen kann eine Wertermittlung auch mit gewissen Einschränkungen und ausdrücklichen Annahmen zu fehlenden Informationen erfolgen, was jedoch die Aussagekraft des Gutachtens mindern kann.

Bei besonders lückenhafter Unterlagenlage kann in Ausnahmefällen eine eigene Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erforderlich werden, was zusätzliche Kosten und Zeit verursacht.

Wir weisen in solchen Fällen transparent darauf hin, welche Annahmen getroffen wurden und wie sich dies auf die Verlässlichkeit des Ergebnisses auswirkt.