Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Wir dokumentieren erkennbare Mängel im Rahmen der Besichtigung und schätzen die voraussichtlichen Kosten ihrer fachgerechten Beseitigung, die vom ermittelten Wert abgezogen werden.

Bei gravierenden Mängeln, etwa Rissen im tragenden Mauerwerk oder Schwammbefall, kann zusätzlich ein Unsicherheitsabschlag angesetzt werden, da mit dem Bekanntwerden solcher Mängel oft auch Käufer abgeschreckt werden.

Bestehen Zweifel an der Ursache oder dem Umfang eines Mangels, empfiehlt sich die Einbindung eines Bausachverständigen, dessen Feststellungen anschließend in das Verkehrswertgutachten einfließen.

Auch scheinbar kleinere Mängel, etwa undichte Fenster oder eine veraltete Elektroinstallation ohne aktuellen Bestandsschutz, sollten nicht unterschätzt werden, da sich ihre Kosten in Summe erheblich aufaddieren können.

Eine sorgfältige, fotografisch dokumentierte Mängelerfassung erleichtert es zudem, spätere Diskussionen mit Kaufinteressenten oder anderen Verfahrensbeteiligten sachlich zu führen.