Wir dokumentieren erkennbare Mängel im Rahmen der Besichtigung und schätzen die voraussichtlichen Kosten ihrer fachgerechten Beseitigung, die vom ermittelten Wert abgezogen werden.

Bei gravierenden Mängeln, etwa Rissen im tragenden Mauerwerk oder Schwammbefall, kann zusätzlich ein Unsicherheitsabschlag angesetzt werden, da mit dem Bekanntwerden solcher Mängel oft auch Käufer abgeschreckt werden.

Bestehen Zweifel an der Ursache oder dem Umfang eines Mangels, empfiehlt sich die Einbindung eines Bausachverständigen, dessen Feststellungen anschließend in das Verkehrswertgutachten einfließen.

Auch scheinbar kleinere Mängel, etwa undichte Fenster oder eine veraltete Elektroinstallation ohne aktuellen Bestandsschutz, sollten nicht unterschätzt werden, da sich ihre Kosten in Summe erheblich aufaddieren können.

Eine sorgfältige, fotografisch dokumentierte Mängelerfassung erleichtert es zudem, spätere Diskussionen mit Kaufinteressenten oder anderen Verfahrensbeteiligten sachlich zu führen.

Wird der Wert gegenüber Dritten nachgewiesen, ist das richtige Format das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.