Landwirtschaftliche Flächen und Betriebe bewerten: Methodik, Pacht und Sonderfälle
Acker, Grünland, Hofstelle und Betrieb – Methodik, Pacht und Sonderfälle der Wertermittlung
WeiterlesenAcker, Grünland, Hofstelle und Betrieb – Methodik, Pacht und Sonderfälle der Wertermittlung
WeiterlesenLand- und forstwirtschaftliches Vermögen wird nach eigenen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes bewertet, die zwischen Wirtschaftswert des laufenden Betriebs und Wohnteil der Hofstelle unterscheiden und teils erhebliche steuerliche Vergünstigungen vorsehen.
WeiterlesenDie Bedarfsbewertung ist das vom Finanzamt automatisiert angewandte, typisierte Verfahren zur Ermittlung des Grundbesitzwerts für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie ersetzt kein individuelles Verkehrswertgutachten, kann aber durch ein solches widerlegt werden.
WeiterlesenWarum das Urteil II R 6/23 vom 11. März 2026 die Position von Erben und Beschenkten verändert – und wann ein eigenes Sachverständigengutachten unverzichtbar wird
WeiterlesenDie Urteile II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 vom 12. November 2025: Was der BFH entschieden hat, wo Spielräume bleiben – und warum das letzte Wort noch nicht gesprochen ist
WeiterlesenUrteil II R 14/20 vom 24. August 2022: Wie weit trägt das Vergleichswertverfahren, welche Rolle spielen zeitnahe Kaufpreise – und warum dieses Urteil als Vorstufe der Grundsatzentscheidung von 2026 zu lesen ist
WeiterlesenBFH-Urteil II R 1/18 vom 16. September 2020: Welche Wertermittlungsverordnung gilt, wie gemischt genutzte Grundstücke über mehrere Bodenrichtwertzonen zu bewerten sind – und was das für ältere Erbfälle bedeutet
WeiterlesenUrteil II R 41/16 vom 5. Dezember 2019 – wann die tatsächliche Miete nicht mehr als Rohertrag angesetzt werden darf und wie die Vergleichsgrenze richtig berechnet wird
WeiterlesenUrteil II R 9/16 vom 30. Januar 2019: Wenn der Steuerwert das 1,5-Fache des tatsächlichen Erlöses übersteigt, ist der Nachweis des niedrigeren Werts aus verfassungsrechtlichen Gründen eröffnet
WeiterlesenDas BVerfG-Urteil, das die auf 1964er-Einheitswerten basierende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte und die vollständige Grundsteuerreform 2019 erzwang – mit Wirkung ab 2025
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