Online-Tools und automatisierte Schätzverfahren basieren meist auf statistischen Vergleichsdaten und können individuelle Besonderheiten der Immobilie nicht erfassen.

Für belastbare Zwecke wie Erbschaft, Scheidung oder Finanzamt ist deshalb stets eine Vor-Ort-Besichtigung durch uns erforderlich.

Die Beauftragung selbst, inklusive Terminvereinbarung und Übermittlung der Unterlagen, kann dagegen problemlos vollständig online erfolgen.

Für die reine Auftragsabwicklung reicht in der Regel der digitale Austausch von Unterlagen sowie ein kurzes Telefonat oder eine Videobesprechung zur Klärung offener Fragen völlig aus.

Lediglich die eigentliche Objektbegehung selbst lässt sich aus fachlichen und rechtlichen Gründen nicht durch ein rein digitales Verfahren ersetzen.