Verkehrswert, Kaufpreis, Angebotspreis: Was ist der Unterschied? – einfach erklärt
Angebotspreis, Kaufpreis und Verkehrswert sind drei verschiedene Zahlen – und das ist kein Widerspruch. Dieses Video erklärt in rund vier Minuten, was die Begriffe bedeuten, warum Kaufpreise vom Verkehrswert (§ 194 BauGB) abweichen und wann sich ein Verkehrswertgutachten lohnt.
Das erfahren Sie im Video
- Angebotspreis: der Wunschpreis im Inserat, oft mit Verhandlungsspielraum.
- Kaufpreis: der tatsächlich vereinbarte, notariell beurkundete Preis (§ 311b BGB).
- Verkehrswert: der Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag, ohne persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB).
- Beleihungswert: der vorsichtige Wert der Bank, höchstens so hoch wie der Marktwert (§ 16 Abs. 2 Satz 3 PfandBG).
- Gutachten: sinnvoll bei Erbschaft, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Scheidung, Übertragung in der Familie und im Streit.
Rechtsgrundlagen und Quellen (Rechtsstand 8. Oktober 2026)
- § 194 BauGB – Verkehrswert
- § 195 BauGB – Kaufpreissammlung
- § 311b BGB – Verträge über Grundstücke
- § 16 PfandBG – Beleihungswert
- § 3 BelWertV – Beleihungswert
- § 7 ErbStG – Schenkungen unter Lebenden
Dieses Video ist ein Informations- und Werbevideo des Immobilien-Sachverständigenbüros STRECKEL für seine eigenen Leistungen. Es vermittelt allgemeine Informationen, ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung und ersetzt kein Gutachten für Ihr Objekt. Beispiele sind vereinfacht.
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Im Inserat steht ein Preis, der Käufer zahlt einen anderen, und das Gutachten nennt einen dritten? Das ist kein Widerspruch. Wir sehen uns heute an, was Angebotspreis, Kaufpreis und Verkehrswert unterscheidet und wann ein Gutachten sinnvoll ist. Willkommen beim Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel!
Drei Begriffe, drei Bedeutungen. Der Angebotspreis ist der Wunschpreis des Verkäufers im Inserat, oft mit Spielraum für Verhandlungen. Der Kaufpreis ist der Preis, der tatsächlich vereinbart und notariell beurkundet wird. Und der Verkehrswert ist der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne persönliche oder ungewöhnliche Umstände.
Ein Beispiel. Eine Wohnung wird für 690.000 Euro inseriert. Nach zwei Monaten Verhandlung vereinbaren die Parteien 640.000 Euro. Ein Gutachten zum selben Stichtag kommt auf 650.000 Euro. Der Kaufpreis liegt also etwas unter dem Verkehrswert, etwa weil der Verkäufer schnell verkaufen wollte.
Warum weichen Kaufpreise vom Verkehrswert ab? Oft spielen persönliche Gründe eine Rolle, etwa ein Verkauf in der Familie oder unter Nachbarn. Auch Zeitdruck drückt den Preis, zum Beispiel nach einer Erbschaft, einer Trennung oder bei einem Umzug. Und manchmal zahlt ein Liebhaber mehr, weil er genau dieses Objekt will. Solche Umstände bleiben beim Verkehrswert außen vor.
Und was ist mit der Bank? Banken rechnen bei der Finanzierung oft mit dem Beleihungswert. Das ist ein vorsichtiger Wert, der über die gesamte Dauer der Beleihung voraussichtlich Bestand hat. Er liegt meist unter dem Verkehrswert, den Marktwert darf er nicht übersteigen. Und er bestimmt mit, wie viel Kredit Sie zu welchen Konditionen erhalten.
Wann lohnt sich ein Gutachten? Immer dann, wenn ein Wert ausgeglichen oder belegt werden muss. Typische Anlässe sind Erbschaft, Pflichtteil und Erbengemeinschaft. Bei einer Scheidung, wenn es um den Wert zum Stichtag im Zugewinnausgleich geht. Bei einem Verkauf oder einer Übertragung in der Familie, damit der Preis nachvollziehbar ist. Und immer dann, wenn gestritten wird oder ein Gericht entscheidet.
Worauf sollten Sie achten? Angebotspreise aus Portalen sind keine tatsächlich gezahlten Preise. Denken Sie immer an den Stichtag, denn Werte ändern sich. Wird in der Familie deutlich unter Wert verkauft, kann steuerlich eine teilweise Schenkung vorliegen. Klären Sie das vorher mit Ihrem Steuerberater.
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie unabhängig ermitteln, belastbar statt geschätzt. Nach einem kostenlosen Erstgespräch folgen Unterlagen, Besichtigung und Gutachten. Das Immobilien-Sachverständigenbüro Streckel freut sich darauf, Sie mit einem belastbaren Gutachten zu unterstützen.
Der Moderator in diesem Video ist eine KI-generierte, fiktive Person mit synthetischer Stimme. Fachliche Verantwortung: Tobias Streckel. Das Video vermittelt allgemeine Informationen und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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