Bei der Auswahl eines Immobiliengutachters stößt man immer wieder auf den Zusatz „zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024“. Für Auftraggeber ist oft unklar, was diese Norm bedeutet – und ob ein danach zertifizierter Sachverständiger ein „besseres“ oder rechtlich sichereres Gutachten liefert als andere. Dieser Beitrag ordnet die Zertifizierung ein und erklärt, worauf es für die Anerkennung des Verkehrswertgutachtens tatsächlich ankommt.
Kurz gesagt: DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert nicht das Gutachten, sondern die Person des Sachverständigen. Sie ist der Nachweis, dass Qualifikation und Kompetenz von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle geprüft und regelmäßig überwacht werden.
Was DIN EN ISO/IEC 17024 regelt
Die Norm DIN EN ISO/IEC 17024 trägt den Titel „Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren“. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen eine Zertifizierungsstelle die Kompetenz von Personen prüfen und bestätigen darf. Es handelt sich also um eine Personenzertifizierung – im Unterschied zu Normen, die Produkte (ISO/IEC 17065) oder Managementsysteme (ISO 9001) betreffen.
Für Immobiliengutachter bedeutet das: Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft in einem geregelten Verfahren Fachwissen, praktische Kompetenz und die Fähigkeit, normkonforme Gutachten zu erstellen. Die Zertifizierung ist befristet und muss durch Überwachung und Rezertifizierung – meist im Fünfjahresrhythmus – aufrechterhalten werden.
Die Rolle der Akkreditierung (DAkkS)
Damit eine Zertifizierung Aussagekraft hat, muss die zertifizierende Stelle selbst überwacht werden. In Deutschland übernimmt das die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Sie akkreditiert Zertifizierungsstellen nach ISO/IEC 17024 und stellt sicher, dass diese unabhängig, unparteiisch und nach einheitlichen Maßstäben arbeiten. Man spricht deshalb von einer akkreditierten Personenzertifizierung – ein zweistufiges System, das Vertrauen von der Gutachterperson über die Zertifizierungsstelle bis zur staatlich beliehenen Akkreditierungsstelle durchreicht.
Zertifizierung, öffentliche Bestellung und freie Sachverständige
Neben dem zertifizierten Sachverständigen gibt es zwei weitere Qualifikationswege, die häufig verwechselt werden:
- Öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige werden von einer Kammer (z. B. IHK) bestellt. Auch dies ist ein staatlich anerkannter Kompetenznachweis, beruht aber auf einem anderen, kammergebundenen Verfahren.
- Freie Sachverständige dürfen ebenfalls Gutachten erstellen; ihre Qualifikation ist jedoch nicht durch ein einheitliches, überwachtes Verfahren belegt.
Weder die Zertifizierung noch die öffentliche Bestellung sind gesetzlich vorgeschrieben, um ein Verkehrswertgutachten zu erstellen – die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Genau deshalb ist ein nachweisbarer, überwachter Kompetenznachweis für Auftraggeber ein wichtiges Auswahlkriterium.
Bedeutung für die Anerkennung des Gutachtens
Für Gerichte, Finanzämter und Banken zählt in erster Linie die inhaltliche Qualität des Gutachtens: eine methodisch saubere Wertermittlung nach ImmoWertV, nachvollziehbare Ableitungen und eine dokumentierte Besichtigung. Die Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 ersetzt diese Qualität nicht, sie stützt sie aber ab:
- Das Finanzamt erkennt für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (Grundsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer) Gutachten zertifizierter oder öffentlich bestellter Sachverständiger regelmäßig an.
- Vor Gericht stärkt die zertifizierte Qualifikation die Glaubwürdigkeit und Beweiskraft eines Privatgutachtens.
- Für die Beleihungswertermittlung verlangen Banken ohnehin einen entsprechenden Kompetenznachweis des Gutachters.
Fazit
Ein Verkehrswertgutachten „nach DIN EN ISO/IEC 17024“ heißt korrekt: erstellt von einem nach dieser Norm personenzertifizierten Sachverständigen. Die Zertifizierung belegt geprüfte, unabhängig überwachte Kompetenz und erleichtert die Anerkennung bei Gericht, Finanzamt und Banken – die eigentliche Beweiskraft entsteht aber aus der inhaltlichen Qualität der Wertermittlung. Beides zusammen macht ein Gutachten belastbar.
Das Immobilien-Sachverständigenbüro STRECKEL erstellt Verkehrswertgutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV auf Basis geprüfter Sachverständigenqualifikation. Buchen Sie jetzt einen unverbindlichen Gesprächstermin.
⚖ Rechtslage
Angaben zu Zertifizierungs- und Akkreditierungsverfahren wurden zum Veröffentlichungszeitpunkt geprüft; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelwerke der DAkkS und der Zertifizierungsstellen.