Auftraggeber
Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Schenkung — ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor Fehlentscheidungen und gibt Ihnen eine belastbare Grundlage für alle wichtigen Immobilienentscheidungen.
Festpreis
Unabhängig & neutral
Gerichtsfest
Bundesweit
Makler schätzen, Banken rechnen konservativ, und der Nachbar hat eine andere Meinung. Wer den tatsächlichen Wert einer Immobilie kennen möchte — beim Kauf, im Erbfall, bei der Scheidung oder für das Finanzamt — braucht ein unabhängiges Sachverständigengutachten.
Als zertifizierter Immobilien-Sachverständiger erstelle ich Gutachten nach den normierten Bewertungsverfahren der ImmoWertV — ohne Auftrag vom Makler, ohne Provisionsinteresse, ohne Abhängigkeit von einer Bank. Sie erhalten eine belastbare Wertaussage, die Sie in jeder Verhandlung, vor dem Finanzamt und im Streitfall vor Gericht einsetzen können.
Was meine Gutachten für Privatpersonen auszeichnet:
Für Erbschaft, Scheidung, Kauf oder Verkauf — ein vollständiges Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB, das vor Finanzamt und Gericht Beständigkeit hat.
Ein Sachverständigengutachten ist immer dann sinnvoll, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, geteilt oder steuerlich bewertet werden muss.
Ob Sie kaufen oder verkaufen: Ein unabhängiges Gutachten gibt Ihnen die Sicherheit, dass der vereinbarte Kaufpreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht — und schützt Sie vor einer Fehlentscheidung, die Sie jahrelang belastet.
Im Erbfall müssen Immobilien bewertet werden — für die Erbschaftsteuer, für die Auseinandersetzung unter Erben und zur Abwehr überhöhter Finanzamtswerte. Ich erstelle das Gutachten, das Sie vor dem Finanzamt und vor Gericht schützt.
Bei der Scheidung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt. Ein neutrales Gutachten legt den Verkehrswert für den Zugewinnausgleich, den Verkauf oder die Abfindung eines Partners verbindlich fest.
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, möchte steuerlich optimieren und spätere Streitigkeiten unter Erben vermeiden. Ein Gutachten legt den Wert der Schenkung verbindlich fest — für das Finanzamt und für die Familie.
Vom Schnellcheck bis zum vollständigen Verkehrswertgutachten — ich berate Sie, welches Gutachten für Ihre Situation am sinnvollsten ist.
Das vollständige Sachverständigengutachten nach ImmoWertV — für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Gericht. Rechtssicher, nachvollziehbar und persönlich erläutert.
Schnelle, kompakte Wertermittlung für unkomplizierte Fälle: Kaufpreischeck, erste Einschätzung bei Erbschaft oder als Grundlage für persönliche Entscheidungen. Günstiger und schneller als das Vollgutachten.
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen: Ich prüfe, ob der geforderte Preis dem Marktwert entspricht. Eine der wichtigsten Investitionen vor der größten Investition Ihres Lebens.
Wertermittlung für das Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) — gegenüber dem häufig überhöhten Grundsteuerwert des Finanzamts. Auch rückwirkend zum Stichtag möglich.
Ortsübliche Vergleichsmiete für die Mietanpassung, als Nachweis bei der Einkommensteuer oder als Grundlage für die Berechnung des Ertragswerts. Auch bei gemischt genutzten Immobilien.
Kompakte Wertaussage oder Ergänzung zu einem bestehenden Gutachten — als Erwiderung auf eine Bankenbewertung, als Gegendarstellung oder als Grundlage für eine Kaufpreisverhandlung.
Ein Sachverständigengutachten ist eine Investition — ich sorge dafür, dass Sie sich darauf verlassen können.
Ich arbeite ausschließlich für Sie — nicht für Makler, Banken oder Verkäufer. Mein Honorar hängt nicht vom Ergebnis ab.
Sie wissen vor Auftragserteilung genau, was das Gutachten kostet. Keine Stundensätze, keine Überraschungen — der vereinbarte Preis ist der Endpreis.
Meine Gutachten erfüllen die formalen Anforderungen an ein Privatgutachten gem. ZPO. Sie sind als Beweismittel im Erbschaftsstreit, bei der Scheidung und vor dem Finanzgericht verwendbar.
Ich erkläre Ihnen den ermittelten Wert und seine Herleitung in einfacher Sprache — ohne Fachjargon. Sie verstehen, warum die Immobilie genau diesen Wert hat.
Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich kläre mit Ihnen, welche Art von Gutachten für Ihren Anlass sinnvoll ist, und nenne Ihnen einen verbindlichen Festpreis.
Sie übersenden mir die verfügbaren Unterlagen: Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Mietverträge usw. Ich sage Ihnen, was ich benötige — Sie müssen kein Experte sein.
Persönliche Besichtigung der Immobilie — ich nehme mir die nötige Zeit, um alle wertrelevanten Aspekte zu erfassen. Zustand, Lage, Ausstattung und Besonderheiten fließen vollständig in das Gutachten ein.
Ermittlung des Verkehrswerts nach den normierten Verfahren der ImmoWertV: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren — je nach Objektart. Alle Annahmen werden transparent begründet.
Lieferung als gebundenes Gutachten und als PDF innerhalb der vereinbarten Frist. Ich erläutere Ihnen das Ergebnis persönlich und beantworte Ihre Fragen. Bei Bedarf stehe ich auch für Rückfragen des Finanzamts oder Gerichts zur Verfügung.
Das Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und der Gutachtenart. Sie erhalten von mir vorab einen verbindlichen Festpreis — keine Stundensätze, keine Nachberechnungen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich an, damit ich Ihnen nach kurzer Rückfrage ein konkretes Angebot machen kann.
Das hängt von Ihrem Anlass ab. Für private Entscheidungen wie einen Kaufpreischeck oder eine erste Einschätzung reicht oft ein Kurzgutachten. Für das Finanzamt, ein Gericht oder eine Bank benötigen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Im Gespräch kläre ich mit Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Ja. Wenn für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ein rückwirkender Stichtag relevant ist (z.B. Todestag des Erblassers), kann ich den Verkehrswert auf diesen Stichtag ermitteln. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Marktdaten des jeweiligen Zeitpunkts.
Ja. Gemäß § 198 BewG können Sie dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, wenn dieser durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen belegt wird. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, diesen Wert zu übernehmen, solange das Gutachten den formalen Anforderungen entspricht. Meine Gutachten erfüllen diese Anforderungen.
Ja. Ich besichtige Immobilien bundesweit — auch auf Kurzfrist. Die Anfahrtskosten sind im Festpreis enthalten oder werden vorab transparent ausgewiesen. Eine persönliche Besichtigung ist für ein vollständiges Gutachten immer erforderlich.
Schildern Sie mir kurz Ihren Anlass — ich nenne Ihnen umgehend einen Festpreis und einen verbindlichen Liefertermin.
Eine Immobilie ist oft die größte Vermögensposition im Leben — sie verdient eine unabhängige, sorgfältige Bewertung.