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Privatpersonen
Auftraggeber
Immobilienbewertung
für Privatpersonen
Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Schenkung — ein unabhängiges Gutachten gibt Ihnen eine belastbare Grundlage für alle wichtigen Immobilienentscheidungen.
Festpreis
Unabhängig & neutral
Gerichtsüblich
Bundesweit
Neutrale Immobilienbewertung — ohne Interessenkonflikt
Makler schätzen, Banken rechnen konservativ, und der Nachbar hat eine andere Meinung. Wer den tatsächlichen Wert einer Immobilie kennen möchte — beim Kauf, im Erbfall, bei der Scheidung oder für das Finanzamt — braucht ein unabhängiges Sachverständigengutachten.
Als Immobilien-Sachverständiger erstellen wir Gutachten nach den normierten Bewertungsverfahren der ImmoWertV — ohne Auftrag vom Makler, ohne Provisionsinteresse, ohne Abhängigkeit von einer Bank. Sie erhalten eine belastbare Wertaussage, die Sie in jeder Verhandlung, vor dem Finanzamt und im Streitfall vor Gericht einsetzen können.
Was unsere Gutachten für Privatpersonen auszeichnet:
- ✓Unabhängig — wir arbeiten ausschließlich für Sie, nicht für Makler oder Banken
- ✓Festpreis — verbindlich vor Auftragsbeginn, keine versteckten Kosten
- ✓Gerichtsüblich — verwendbar im Erbschaftsstreit, bei der Scheidung und vor Gericht
- ✓Verständlich — wir erklären Ihnen den Wert und seine Herleitung in einfacher Sprache
Verkehrswertgutachten
Für Erbschaft, Scheidung, Kauf oder Verkauf — ein vollständiges Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB, das den Anforderungen von Finanzamt und Gericht entspricht.
- Gem. § 194 BauGB & ImmoWertV
- Gerichtsüblich & finanzamtstauglich
- Festpreis — keine Überraschungen
- Lieferzeit 10–15 Werktage
- Persönliche Erläuterung inklusive
In welcher Situation kann ich helfen?
Ein Sachverständigengutachten ist immer dann sinnvoll, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, geteilt oder steuerlich bewertet werden muss.
Kauf & Verkauf
Ob Sie kaufen oder verkaufen: Ein unabhängiges Gutachten gibt Ihnen die Sicherheit, dass der vereinbarte Kaufpreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht — und hilft Ihnen, eine Fehlentscheidung zu vermeiden, die Sie jahrelang belasten könnte.
- Kaufpreisplausibilisierung vor Unterzeichnung
- Verhandlungsgrundlage beim Verkauf
- Unabhängig vom Makler
- Kurzgutachten oder Vollgutachten
Erbschaft & Erbengemeinschaft
Im Erbfall müssen Immobilien bewertet werden — für die Erbschaftsteuer, für die Auseinandersetzung unter Erben und zur Abwehr überhöhter Finanzamtswerte. Wir erstellen das Gutachten, das den Anforderungen von Finanzamt und Gericht entspricht.
- Nachweis ggü. Finanzamt (§ 198 BewG)
- Grundlage für Erbauseinandersetzung
- Gerichtsüblich bei Erbstreitigkeiten
- Auch rückwirkend zum Todestag
Scheidung & Trennung
Bei der Scheidung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt. Ein neutrales Gutachten legt den Verkehrswert für den Zugewinnausgleich, den Verkauf oder die Abfindung eines Partners verbindlich fest.
- Verkehrswert für Zugewinnausgleich
- Grundlage für Abfindungsberechnung
- Neutral — von beiden Parteien anerkannt
- Gerichtsüblich bei familienrechtlichen Streitigkeiten
Schenkung & Vorweggenommene Erbfolge
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, möchte steuerlich optimieren und spätere Streitigkeiten unter Erben vermeiden. Ein Gutachten legt den Wert der Schenkung verbindlich fest — für das Finanzamt und für die Familie.
- Nachweis des gemeinen Werts (§ 198 BewG)
- Optimierung der Schenkungsteuer
- Pflichtteilsberechnung
- Auch rückwirkend zum Schenkungsstichtag
Unsere Leistungen für Privatpersonen
Vom Schnellcheck bis zum vollständigen Verkehrswertgutachten — wir beraten Sie, welches Gutachten für Ihre Situation am sinnvollsten ist.
Das vollständige Sachverständigengutachten nach ImmoWertV — für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Gericht. Rechtlich belastbar, nachvollziehbar und persönlich erläutert.
Schnelle, kompakte Wertermittlung für unkomplizierte Fälle: Kaufpreischeck, erste Einschätzung bei Erbschaft oder als Grundlage für persönliche Entscheidungen. Günstiger und schneller als das Vollgutachten.
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen: Wir prüfen, ob der geforderte Preis dem Marktwert entspricht. Eine der wichtigsten Investitionen vor der größten Investition Ihres Lebens.
→ Anfrage stellen
Wertermittlung für das Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) — gegenüber dem häufig überhöhten Grundsteuerwert des Finanzamts. Auch rückwirkend zum Stichtag möglich.
Ortsübliche Vergleichsmiete für die Mietanpassung, als Nachweis bei der Einkommensteuer oder als Grundlage für die Berechnung des Ertragswerts. Auch bei gemischt genutzten Immobilien.
Kompakte Wertaussage oder Ergänzung zu einem bestehenden Gutachten — als Erwiderung auf eine Bankenbewertung, als Gegendarstellung oder als Grundlage für eine Kaufpreisverhandlung.
Warum Tobias Streckel?
Ein Sachverständigengutachten ist eine Investition — ich sorge dafür, dass Sie sich darauf verlassen können.
Unabhängig & neutral
Wir arbeiten ausschließlich für Sie — nicht für Makler, Banken oder Verkäufer. Unser Honorar hängt nicht vom Ergebnis ab.
Festpreis
Sie wissen vor Auftragserteilung genau, was das Gutachten kostet. Keine Stundensätze, keine Überraschungen — der vereinbarte Preis ist der Endpreis.
Gerichtsüblich
Unsere Gutachten erfüllen die formalen Anforderungen an ein Privatgutachten gem. ZPO. Sie sind als Beweismittel im Erbschaftsstreit, bei der Scheidung und vor dem Finanzgericht verwendbar.
Verständlich erklärt
Wir erklären Ihnen den ermittelten Wert und seine Herleitung in einfacher Sprache — ohne Fachjargon. Sie verstehen, warum die Immobilie genau diesen Wert hat.
So läuft die Beauftragung ab
Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir klären mit Ihnen, welche Art von Gutachten für Ihren Anlass sinnvoll ist, und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis.
Sie übersenden uns die verfügbaren Unterlagen: Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Mietverträge usw. Wir sagen Ihnen, was wir benötigen — Sie müssen kein Experte sein.
Persönliche Besichtigung der Immobilie — wir nehmen uns die nötige Zeit, um alle wertrelevanten Aspekte zu erfassen. Zustand, Lage, Ausstattung und Besonderheiten fließen vollständig in das Gutachten ein.
Ermittlung des Verkehrswerts nach den normierten Verfahren der ImmoWertV: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren — je nach Objektart. Alle Annahmen werden transparent begründet.
Lieferung als gebundenes Gutachten und als PDF innerhalb der vereinbarten Frist. Wir erläutern Ihnen das Ergebnis persönlich und beantworte Ihre Fragen. Bei Bedarf stehen wir auch für Rückfragen des Finanzamts oder Gerichts zur Verfügung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Gutachten für meine Immobilie?+
Das Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und der Gutachtenart. Sie erhalten von uns vorab einen verbindlichen Festpreis — keine Stundensätze, keine Nachberechnungen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an, damit wir Ihnen nach kurzer Rückfrage ein konkretes Angebot machen können.
Brauche ich ein Vollgutachten oder reicht ein Kurzgutachten?+
Das hängt von Ihrem Anlass ab. Für private Entscheidungen wie einen Kaufpreischeck oder eine erste Einschätzung reicht oft ein Kurzgutachten. Für das Finanzamt, ein Gericht oder eine Bank benötigen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Im Gespräch klären wir mit Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Kann das Gutachten rückwirkend zum Erbschafts- oder Schenkungsstichtag erstellt werden?+
Ja. Wenn für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ein rückwirkender Stichtag relevant ist (z.B. Todestag des Erblassers), können wir den Verkehrswert auf diesen Stichtag ermitteln. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Marktdaten des jeweiligen Zeitpunkts.
Erkennt das Finanzamt Ihr Gutachten an?+
Ja. Gemäß § 198 BewG können Sie dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, wenn dieser durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen belegt wird. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, diesen Wert zu übernehmen, solange das Gutachten den formalen Anforderungen entspricht. Unsere Gutachten erfüllen diese Anforderungen.
Kommen Sie auch für die Besichtigung zu mir?+
Ja. Wir besichtigen Immobilien bundesweit — auch auf Kurzfrist. Die Anfahrtskosten sind im Festpreis enthalten oder werden vorab transparent ausgewiesen. Eine persönliche Besichtigung ist für ein vollständiges Gutachten immer erforderlich.
Jetzt Gutachten anfragen — kostenfreie Erstberatung
Schildern Sie mir kurz Ihren Anlass — wir nennen Ihnen umgehend einen Festpreis und einen verbindlichen Liefertermin.
- Unabhängig & neutralKein Interessenkonflikt — wir arbeiten ausschließlich für Sie
- FestpreisVerbindliches Angebot vor Auftragsbeginn — keine Überraschungen
- GerichtsüblichVerwendbar vor Finanzamt, Gericht und bei der Bank
Eine Immobilie ist oft die größte Vermögensposition im Leben — sie verdient eine unabhängige, sorgfältige Bewertung.




