Kirchliche Rechtsträger stehen unter besonderem Druck: Mitgliederzahlen und Kirchensteueraufkommen gehen zurück, während der Bauunterhalt eines historisch gewachsenen Immobilienbestands weiterläuft. Zugleich sind Entscheidungen über Liegenschaften an Gremien, Genehmigungsvorbehalte und eine kritische Öffentlichkeit gebunden. Beides zusammen stellt an ein Wertgutachten Anforderungen, die über die reine Zahl hinausgehen.
Wen ich bewerte
- Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen
- Kirchenkreise, Dekanate und Kirchengemeindeverbände
- Diözesen, Landeskirchen und deren Verwaltungen
- Ordensgemeinschaften und geistliche Genossenschaften
- Kirchliche Stiftungen sowie Träger aus Caritas und Diakonie
Was in diesem Umfeld zählt
Gremientauglichkeit. Ein Gutachten, das im Kirchenvorstand, im Verwaltungsrat oder in der Synode vorgelegt wird, muss auch für Nichtfachleute nachvollziehbar sein. Die Herleitung wird deshalb so aufgebaut, dass sie ohne bewertungsfachliche Vorkenntnisse geprüft werden kann — und sie hält zugleich der Prüfung durch die Aufsicht stand.
Genehmigungsfähigkeit. Kirchliche Veräußerungen stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Welche Anforderungen die aufsichtführende Stelle an den Wertnachweis stellt, unterscheidet sich zwischen den Bistümern und Landeskirchen. Diese Anforderungen kläre ich vor Auftragserteilung, damit das Gutachten im Verfahren nicht nachgebessert werden muss.
Unabhängigkeit. Ich vermittle keine Immobilien und habe kein Interesse am Zustandekommen einer Transaktion. Bei Veräußerungen aus kirchlichem Vermögen ist diese Trennung nicht nur fachlich, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit von Bedeutung.
Diskretion. Überlegungen zur Aufgabe eines Kirchengebäudes sind vor der Gremienentscheidung vertraulich. Auftrag, Besichtigung und Ergebnis werden entsprechend behandelt.
Typische Beauftragungen
Am häufigsten sind Bewertungen im Zusammenhang mit der Fusion von Gemeinden, mit der Entwidmung und Veräußerung nicht mehr benötigter Gebäude, mit der Bestellung oder Ablösung von Erbbaurechten sowie mit der Aufnahme von Fremdmitteln. Hinzu kommen Bewertungen für die Rechnungslegung und für die Überprüfung eines bereits vorliegenden Wertansatzes.
Ablauf
Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein verbindliches Honorarangebot. Es folgen Unterlagenprüfung, Ortstermin und die Erstellung des Gutachtens; auf Wunsch stelle ich das Ergebnis im zuständigen Gremium persönlich vor. Die methodischen Grundlagen für Sakralbauten sind gesondert dargestellt unter Bewertung von Kirchen und Sakralimmobilien.
Steht ein bereits vorliegendes Gutachten in Frage, ist der passende Rahmen die Second Opinion.



