Alle Gutachtenformate

Immobiliengutachten
im Überblick

Vom vollständigen Verkehrswertgutachten bis zur gutachterlichen Stellungnahme — wir erstellen das Gutachtenformat, das zu Ihrem Bewertungsanlass passt. Nicht jede Situation erfordert ein Vollgutachten.

§ 194 BauGB
Festpreise
10–15 Werktage
Bundesweit

Das richtige Format für jeden Anlass

Die Wahl des Gutachtenformats hängt vom Bewertungsanlass, dem Verwendungszweck und der erforderlichen rechtlichen Belastbarkeit ab. Wir beraten Sie zu Beginn, welches Format für Ihre Situation sinnvoll ist.

Schnell & kompakt

Kurzgutachten


Kompakte Marktwertanalyse für private Entscheidungen, Verkaufsplanung oder ersten Überblick — in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

  • Besichtigung des Objekts
  • Markt- und Lageanalyse
  • Schriftliche Wertermittlung
Zum Kurzgutachten →
§ 558 BGB

Mietwertgutachten


Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 BGB — für Mieterhöhungen, Modernisierungszuschläge, Ertragswertberechnungen oder als Beweismittel vor Gericht.

  • Besichtigung des Objekts
  • Markt- und Vergleichsmietenanalyse
  • Schriftliches Mietwertgutachten
  • Als Beweismittel vor Gericht geeignet
Zum Mietwertgutachten →
Steueroptimierung

Restnutzungsdauer-Gutachten


Kürzere AfA aufgrund des Nachweises einer tatsächlichen kürzeren Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG - Kosten für Gutachten steuerlich absetzbar.

  • Besichtigung des Objekts
  • Baualtersnachweis und Zustandsanalyse
  • Schriftliches RND-Gutachten
  • Zur steuerlichen Geltendmachung nach § 7 EStG
Zum Restnutzungsdauer-Gutachten →
Flexibel

Gutachterliche Stellungnahme


Methodisch vollwertige Expertise ohne die formellen Anforderungen eines § 194-Gutachtens — für Plausibilitätsprüfungen, Zweitmeinungen und Wirtschaftsprüferunterstützung.

  • Fundierte Werteinschätzung
  • Methodisch nachvollziehbar
  • Schnelle Bearbeitung
  • Für Plausibilität & Zweitmeinung
Zum Gutachterliche Stellungnahme →
Sonderimmobilie

Kirchen und Sakralimmobilien


Verkehrswertgutachten für Kirchen, Kapellen, Pfarrhäuser und Gemeindezentren — ohne Vergleichsmarkt, hergeleitet über Sachwert und Umnutzungspotenzial.

  • Sachwert mit begründeter Marktanpassung
  • Umnutzungspotenzial und Denkmalschutz
  • Für Gremien und Kirchenaufsicht aufbereitet
Zum Kirchen und Sakralimmobilien →
Streitfall

Ober- und Schiedsgutachten


Wenn eine Bewertung streitig wird: Obergutachten, bindendes Schiedsgutachten nach § 317 BGB oder Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag.

  • Prüfung eines vorliegenden Gutachtens
  • Schiedsgutachten nach §§ 317–319 BGB
  • Grundlage für Einwendungen im Prozess
Zum Ober- und Schiedsgutachten →

Welches Gutachten für welchen Zweck?

Eine kurze Entscheidungshilfe für die häufigsten Bewertungsanlässe.

Gericht, Bank oder Finanzamt Verkehrswertgutachten

Nur das vollständige Gutachten gem. § 194 BauGB wird von Gerichten, Kreditinstituten und Finanzämtern als rechtlich belastbarer Wertnachweis anerkannt.

Kaufentscheidung & Preisfindung privat Kurzgutachten

Für private Informationszwecke reicht ein Kurzgutachten — schneller und kostengünstiger, aber nicht für offizielle Zwecke geeignet.

Mieterhöhung & Vermieterstreit Mietwertgutachten

Das Mietwertgutachten weist die ortsübliche Vergleichsmiete nach — Grundlage für Mieterhöhungsverlangen und Beweismittel im Mietrechtsstreit.

Steuerliche Abschreibung optimieren RND-Gutachten

Ein RND-Gutachten weist eine kürzere Restnutzungsdauer nach und ermöglicht damit einen erhöhten AfA-Satz — relevant für alle Vermieter älterer oder stark abgenutzter Objekte.

Das passende Gutachten anfragen

Wir beraten Sie unverbindlich, welches Gutachtenformat für Ihren Bewertungsanlass sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Alle Gutachtenformate aus einer HandVollgutachten bis Stellungnahme
Transparente FestpreiseKein Honorarrisiko — Preis vorab verbindlich
10–15 Werktage LieferzeitSchnell und zuverlässig, bundesweit
Das richtige Gutachten spart Zeit und Geld — weil es exakt das leistet, was der Anlass erfordert.
Tobias Streckel
Tobias Streckel
Immobilien-Sachverständiger
Diplom-Betriebswirt (FH) Immobilienwirtschaft
Master of Laws (Real Estate)
0155 - 6000 5553
DEEN