Auftraggeber

Immobilienbewertung
für Privatpersonen

Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Schenkung — ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor Fehlentscheidungen und gibt Ihnen eine belastbare Grundlage für alle wichtigen Immobilienentscheidungen.


Leistungen ansehen

Festpreis

Unabhängig & neutral

Gerichtsfest

Bundesweit

Neutrale Immobilienbewertung — ohne Interessenkonflikt

Makler schätzen, Banken rechnen konservativ, und der Nachbar hat eine andere Meinung. Wer den tatsächlichen Wert einer Immobilie kennen möchte — beim Kauf, im Erbfall, bei der Scheidung oder für das Finanzamt — braucht ein unabhängiges Sachverständigengutachten.

Als zertifizierter Immobilien-Sachverständiger erstelle ich Gutachten nach den normierten Bewertungsverfahren der ImmoWertV — ohne Auftrag vom Makler, ohne Provisionsinteresse, ohne Abhängigkeit von einer Bank. Sie erhalten eine belastbare Wertaussage, die Sie in jeder Verhandlung, vor dem Finanzamt und im Streitfall vor Gericht einsetzen können.

Was meine Gutachten für Privatpersonen auszeichnet:

  • Unabhängig — ich arbeite ausschließlich für Sie, nicht für Makler oder Banken
  • Festpreis — verbindlich vor Auftragsbeginn, keine versteckten Kosten
  • Gerichtsfest — verwendbar im Erbschaftsstreit, bei der Scheidung und vor Gericht
  • Verständlich — ich erkläre Ihnen den Wert und seine Herleitung in einfacher Sprache

In welcher Situation kann ich helfen?

Ein Sachverständigengutachten ist immer dann sinnvoll, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, geteilt oder steuerlich bewertet werden muss.

Kauf & Verkauf

Ob Sie kaufen oder verkaufen: Ein unabhängiges Gutachten gibt Ihnen die Sicherheit, dass der vereinbarte Kaufpreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht — und schützt Sie vor einer Fehlentscheidung, die Sie jahrelang belastet.

  • Kaufpreisplausibilisierung vor Unterzeichnung
  • Verhandlungsgrundlage beim Verkauf
  • Unabhängig vom Makler
  • Kurzgutachten oder Vollgutachten

Erbschaft & Erbengemeinschaft

Im Erbfall müssen Immobilien bewertet werden — für die Erbschaftsteuer, für die Auseinandersetzung unter Erben und zur Abwehr überhöhter Finanzamtswerte. Ich erstelle das Gutachten, das Sie vor dem Finanzamt und vor Gericht schützt.

  • Nachweis ggü. Finanzamt (§ 198 BewG)
  • Grundlage für Erbauseinandersetzung
  • Gerichtsfest bei Erbstreitigkeiten
  • Auch rückwirkend zum Todestag

Scheidung & Trennung

Bei der Scheidung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt. Ein neutrales Gutachten legt den Verkehrswert für den Zugewinnausgleich, den Verkauf oder die Abfindung eines Partners verbindlich fest.

  • Verkehrswert für Zugewinnausgleich
  • Grundlage für Abfindungsberechnung
  • Neutral — von beiden Parteien anerkannt
  • Gerichtsfest bei familienrechtlichen Streitigkeiten

Schenkung & Vorweggenommene Erbfolge

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, möchte steuerlich optimieren und spätere Streitigkeiten unter Erben vermeiden. Ein Gutachten legt den Wert der Schenkung verbindlich fest — für das Finanzamt und für die Familie.

  • Nachweis des gemeinen Werts (§ 198 BewG)
  • Optimierung der Schenkungsteuer
  • Pflichtteilsberechnung
  • Auch rückwirkend zum Schenkungsstichtag

Meine Leistungen für Privatpersonen

Vom Schnellcheck bis zum vollständigen Verkehrswertgutachten — ich berate Sie, welches Gutachten für Ihre Situation am sinnvollsten ist.

Verkehrswertgutachten

Das vollständige Sachverständigengutachten nach ImmoWertV — für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Gericht. Rechtssicher, nachvollziehbar und persönlich erläutert.

→ Mehr erfahren

Kurzgutachten

Schnelle, kompakte Wertermittlung für unkomplizierte Fälle: Kaufpreischeck, erste Einschätzung bei Erbschaft oder als Grundlage für persönliche Entscheidungen. Günstiger und schneller als das Vollgutachten.

→ Mehr erfahren

Kaufpreisplausibilisierung

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen: Ich prüfe, ob der geforderte Preis dem Marktwert entspricht. Eine der wichtigsten Investitionen vor der größten Investition Ihres Lebens.

Erbschaft & Schenkung

Wertermittlung für das Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG) — gegenüber dem häufig überhöhten Grundsteuerwert des Finanzamts. Auch rückwirkend zum Stichtag möglich.

Mietwertgutachten

Ortsübliche Vergleichsmiete für die Mietanpassung, als Nachweis bei der Einkommensteuer oder als Grundlage für die Berechnung des Ertragswerts. Auch bei gemischt genutzten Immobilien.

→ Mehr erfahren

Gutachterliche Stellungnahme

Kompakte Wertaussage oder Ergänzung zu einem bestehenden Gutachten — als Erwiderung auf eine Bankenbewertung, als Gegendarstellung oder als Grundlage für eine Kaufpreisverhandlung.

→ Mehr erfahren

Warum Tobias Streckel?

Ein Sachverständigengutachten ist eine Investition — ich sorge dafür, dass Sie sich darauf verlassen können.

01

Unabhängig & neutral

Ich arbeite ausschließlich für Sie — nicht für Makler, Banken oder Verkäufer. Mein Honorar hängt nicht vom Ergebnis ab.

02

Festpreis

Sie wissen vor Auftragserteilung genau, was das Gutachten kostet. Keine Stundensätze, keine Überraschungen — der vereinbarte Preis ist der Endpreis.

03

Gerichtsfest

Meine Gutachten erfüllen die formalen Anforderungen an ein Privatgutachten gem. ZPO. Sie sind als Beweismittel im Erbschaftsstreit, bei der Scheidung und vor dem Finanzgericht verwendbar.

04

Verständlich erklärt

Ich erkläre Ihnen den ermittelten Wert und seine Herleitung in einfacher Sprache — ohne Fachjargon. Sie verstehen, warum die Immobilie genau diesen Wert hat.

So läuft die Beauftragung ab

01
Kostenfreie Erstberatung

Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich kläre mit Ihnen, welche Art von Gutachten für Ihren Anlass sinnvoll ist, und nenne Ihnen einen verbindlichen Festpreis.

02
Unterlagen & Auftrag

Sie übersenden mir die verfügbaren Unterlagen: Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Mietverträge usw. Ich sage Ihnen, was ich benötige — Sie müssen kein Experte sein.

03
Besichtigung

Persönliche Besichtigung der Immobilie — ich nehme mir die nötige Zeit, um alle wertrelevanten Aspekte zu erfassen. Zustand, Lage, Ausstattung und Besonderheiten fließen vollständig in das Gutachten ein.

04
Wertermittlung

Ermittlung des Verkehrswerts nach den normierten Verfahren der ImmoWertV: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren — je nach Objektart. Alle Annahmen werden transparent begründet.

05
Übergabe & Erläuterung

Lieferung als gebundenes Gutachten und als PDF innerhalb der vereinbarten Frist. Ich erläutere Ihnen das Ergebnis persönlich und beantworte Ihre Fragen. Bei Bedarf stehe ich auch für Rückfragen des Finanzamts oder Gerichts zur Verfügung.

Häufige Fragen

Was kostet ein Gutachten für meine Immobilie?+

Das Honorar richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und der Gutachtenart. Sie erhalten von mir vorab einen verbindlichen Festpreis — keine Stundensätze, keine Nachberechnungen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie mich an, damit ich Ihnen nach kurzer Rückfrage ein konkretes Angebot machen kann.

Brauche ich ein Vollgutachten oder reicht ein Kurzgutachten?+

Das hängt von Ihrem Anlass ab. Für private Entscheidungen wie einen Kaufpreischeck oder eine erste Einschätzung reicht oft ein Kurzgutachten. Für das Finanzamt, ein Gericht oder eine Bank benötigen Sie ein vollständiges Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB. Im Gespräch kläre ich mit Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Kann das Gutachten rückwirkend zum Erbschafts- oder Schenkungsstichtag erstellt werden?+

Ja. Wenn für die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ein rückwirkender Stichtag relevant ist (z.B. Todestag des Erblassers), kann ich den Verkehrswert auf diesen Stichtag ermitteln. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Marktdaten des jeweiligen Zeitpunkts.

Erkennt das Finanzamt Ihr Gutachten an?+

Ja. Gemäß § 198 BewG können Sie dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, wenn dieser durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen belegt wird. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, diesen Wert zu übernehmen, solange das Gutachten den formalen Anforderungen entspricht. Meine Gutachten erfüllen diese Anforderungen.

Kommen Sie auch für die Besichtigung zu mir?+

Ja. Ich besichtige Immobilien bundesweit — auch auf Kurzfrist. Die Anfahrtskosten sind im Festpreis enthalten oder werden vorab transparent ausgewiesen. Eine persönliche Besichtigung ist für ein vollständiges Gutachten immer erforderlich.

Jetzt Gutachten anfragen — kostenfreie Erstberatung

Schildern Sie mir kurz Ihren Anlass — ich nenne Ihnen umgehend einen Festpreis und einen verbindlichen Liefertermin.

  • Unabhängig & neutralKein Interessenkonflikt — ich arbeite ausschließlich für Sie
  • FestpreisVerbindliches Angebot vor Auftragsbeginn — keine Überraschungen
  • GerichtsfestVerwendbar vor Finanzamt, Gericht und bei der Bank

Eine Immobilie ist oft die größte Vermögensposition im Leben — sie verdient eine unabhängige, sorgfältige Bewertung.

Tobias Streckel

Tobias Streckel
Immobilien-Sachverständiger


 08123 88 300 10
 WhatsApp