Sie brauchen eine belastbare Wertermittlung für eine Immobilie im Landkreis Altötting? Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und den Vorgaben der ImmoWertV, Kurzgutachten für den privaten Bedarf sowie Gutachten zur Restnutzungsdauer, zum Mietwert und zum Beleihungswert.

Der Landkreis liegt am Inn an der Grenze zu Oberösterreich. Burghausen und Töging sind durch die chemische Industrie geprägt, Altötting als Wallfahrtsort durch einen eigenen Besucher- und Übernachtungsmarkt.

Was hier wertrelevant ist

Industriestandort. Die Nachfrage hängt spürbar an den großen Arbeitgebern der chemischen Industrie. Für Anlageobjekte ist das ertragsseitig erheblich, weil Beschäftigung und Zuzug den Mietmarkt tragen.

Grenzlage. Die Nähe zu Oberösterreich wirkt auf Arbeitsmarkt und Nachfrage. Für die Wertermittlung ist das über die Marktanpassung zu erfassen, nicht über pauschale Zuschläge.

Innenbereich und Außenbereich. In den ländlichen Gemeinden entscheidet die Zuordnung nach § 34 oder § 35 BauGB über die Bebaubarkeit und damit über den Bodenwert.

Marktstruktur

Grundlage jeder Wertermittlung sind die Daten des zuständigen Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Altötting führt nach § 195 BauGB die Kaufpreissammlung, ermittelt daraus die Bodenrichtwerte und veröffentlicht den Grundstücksmarktbericht mit Umsatzzahlen, Preisentwicklung und den erforderlichen Daten — Liegenschaftszinssätze, Sachwert- und Vergleichsfaktoren. Bodenrichtwerte, Kaufpreissammlung und Grundstücksmarktbericht sind ausschließlich beim Ausschuss selbst zu bekommen.

Diese Daten gelten jeweils für das Gebiet des Ausschusses. Das ist der Grund, weshalb sich ein Wert nicht aus dem Nachbarkreis ableiten lässt: Dort gilt eine andere Kaufpreissammlung, ein anderer Liegenschaftszinssatz und ein anderer Stichtag. Wer mit bundesweiten Durchschnittswerten rechnet, verfehlt beides.

Lage und Teilmärkte im Landkreis Altötting

Die Lage des Grundstücks innerhalb des Gebiets lässt sich in der Karte nachvollziehen.

Lage von Landkreis Altötting im Einzugsgebiet der Wertermittlung. Kartengrundlage © OpenStreetMap-Mitwirkende. Die amtlichen Bodenrichtwertzonen führt der zuständige Gutachterausschuss; verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich dieser. Zur amtlichen Karte: BORIS-Bayern.

Angrenzende Gebiete

Die Datengrundlage endet an der Gebietsgrenze — jenseits davon gelten ein anderer Gutachterausschuss, eine andere Kaufpreissammlung und eigene Bodenrichtwerte. Für Objekte in der Nachbarschaft finden Sie die zuständige Stelle hier:

Welches Verfahren passt hier?

In den größeren Gemeinden reicht die Kaufpreissammlung für das Vergleichswertverfahren; in kleineren Orten kommen oft zu wenige Kauffälle je Jahr zusammen, sodass das Sachwertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser den tragfähigeren Weg darstellt. Bei vermieteten Objekten und gemischt genutzten Anwesen ist das Ertragswertverfahren maßgeblich. Welches Verfahren gewählt wird, ist im Gutachten zu begründen — nicht umgekehrt.

Welches Gutachten brauchen Sie?

Für Finanzamt, Gericht und Bank ist das Verkehrswertgutachten das richtige Format. Geht es um eine private Entscheidung — Verkaufspreis, Erbauseinandersetzung, Modernisierung —, genügt häufig das Kurzgutachten zum Festpreis. Für eine höhere Abschreibung kommt das Restnutzungsdauer-Gutachten in Betracht, für Miethöhe und Mieterhöhung das Mietwertgutachten.

Eine Übersicht über alle Gebiete mit eigener Seite finden Sie unter Immobilienbewertung vor Ort.

Der Landkreis in Zahlen

114.459Einwohner
24Gemeinden
19.494größte Gemeinde
1.019kleinste Gemeinde

Die größten Gemeinden sind Burghausen (19.494), Altötting (13.172), Burgkirchen an der Alz (11.008), Töging am Inn (9.560) und Neuötting (9.062). Zwischen der größten und der kleinsten Gemeinde liegt etwa das 19-Fache an Einwohnern — ein Hinweis darauf, wie unterschiedlich die Teilmärkte innerhalb des Landkreises sind. Wer den Wert einer Immobilie hier bestimmen will, kommt mit einem Durchschnitt für das gesamte Kreisgebiet nicht weit; die Karte oben zeigt die Gemeinden nach ihrer Entfernung zum nächsten Oberzentrum.