Der Residualwert eines Grundstücks ist der Wert, der nach Abzug aller Entwicklungskosten vom Gesamtentwicklungswert (GDV) verbleibt. Er gibt an, welchen Kaufpreis ein Investor oder Entwickler für ein Grundstück maximal zahlen kann, ohne die angestrebte Mindestrendite zu unterschreiten.

Die Residualwertermittlung ist kein normiertes ImmoWertV-Verfahren im engeren Sinne, wird aber in der Praxis der Projektentwicklung und institutionellen Finanzierung als anerkannte Methode eingesetzt — insbesondere für Bankfinanzierungen und Ankaufsentscheidungen.

Residualwert — vereinfachte Formel:

Residualwert = GDV − Baukosten − Finanzierungskosten − Nebenkosten − Projektgewinn

GDV = Gesamtentwicklungswert (Verkaufspreis fertig entwickelter Einheiten)

Die Ertragsprognose des geplanten Objekts folgt den Regeln aus dem Ertragswertverfahren.

Für die Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit insgesamt gibt es die Machbarkeitsstudie.