Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) schreibt für offene und geschlossene Immobilienfonds die regelmäßige Bewertung der Fondsobjekte durch externe, unabhängige Sachverständige vor (§§ 216 ff. KAGB). Diese Bewertungen bilden die Grundlage für den Nettoinventarwert (NAV), den Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile sowie die Jahresberichterstattung.

Mit über 20 Jahren Praxiserfahrung als Portfoliomanager bei Catella und Real I.S. kennen wir die Anforderungen an externe Fondsgutachten aus der Perspektive des Auftraggebers — und erstellen Gutachten, die diesen Anforderungen in Methodik und Dokumentation entsprechen.