Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Die qualifizierte elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung erfüllt die rechtlichen Anforderungen an die Schriftform und wird von den meisten Behörden und Gerichten akzeptiert.

Für den täglichen Gebrauch, etwa die Vorlage bei der Bank oder dem Steuerberater, bietet die digitale Übermittlung zusätzlich den Vorteil der schnelleren und einfacheren Weiterleitung.

Bei manchen Behörden oder in bestimmten Gerichtsverfahren wird dennoch weiterhin die zusätzliche Vorlage einer Originalunterschrift in Papierform verlangt, was vorab erfragt werden sollte.

Die einfache elektronische Signatur, etwa eine eingescannte Unterschrift, erfüllt die strengeren rechtlichen Anforderungen dagegen meist nicht und wird von Behörden häufiger beanstandet.

Vor der digitalen Übermittlung empfiehlt sich daher stets eine kurze Rückfrage bei der empfangenden Stelle, welche Signaturform und welches Dateiformat konkret akzeptiert werden.