Die denkmalrechtlichen Auflagen betreffen bei Gewerbeimmobilien häufig die Fassadengestaltung und tragende Bauteile, während die Innenraumgestaltung meist flexibler an gewerbliche Nutzungsanforderungen angepasst werden kann.

Für bestimmte Nutzungen, etwa Hotellerie, Gastronomie oder repräsentative Bürostandorte, kann der historische Charakter des Gebäudes sogar einen eigenständigen Standortvorteil und damit einen Werttreiber darstellen.

Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Sanierungskosten nach den einschlägigen Vorschriften können zusätzlich die Investitionsattraktivität und damit den erzielbaren Wert positiv beeinflussen.

Auch die Erreichbarkeit für Publikumsverkehr sowie ausreichende Stellplatzmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld beeinflussen bei denkmalgeschützten Gewerbeobjekten die tatsächliche Vermarktungsfähigkeit erheblich.

Ein enger Austausch mit der Denkmalschutzbehörde bereits in der Planungsphase hilft, realistische Einschätzungen zu Umbaumöglichkeiten und damit verbundenen Kosten zu treffen.

Vertiefend dazu: Industrieimmobilien bewerten: Produktionshallen, Logistikzentren und Gewerbeparks

Vermietete Objekte werden nach den §§ 27 bis 34 ImmoWertV bewertet — die Grundlagen dazu im Ertragswertverfahren.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden liegt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer häufig unter der pauschalen Annahme des Finanzamts; nachweisen lässt sich das mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten.

Rechtlicher Hinweis

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