Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Käufer kalkulieren bei älteren, unsanierten Gebäuden zunehmend die Kosten einer energetischen Modernisierung ein, etwa für Dämmung, neue Fenster oder den Austausch fossiler Heizsysteme.
Gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz erhöhen den Sanierungsdruck zusätzlich, was sich in der Werteinschätzung als Instandhaltungsrückstau beziehungsweise Sanierungsabschlag niederschlägt.
Umgekehrt können Gebäude mit sehr guter Energieeffizienzklasse, etwa durch Wärmepumpe und Photovoltaikanlage, im aktuellen Marktumfeld einen spürbaren Wertvorteil gegenüber vergleichbaren, unsanierten Objekten erzielen.
Der verpflichtende Energieausweis liefert hierzu erste Anhaltspunkte, ersetzt jedoch keine detaillierte technische Prüfung der tatsächlich verbauten Anlagen und Dämmstandards vor Ort.
Gerade bei größeren Sanierungsvorhaben lohnt sich ein Blick auf mögliche Förderprogramme, deren Inanspruchnahme sich indirekt auch auf die Wirtschaftlichkeit und damit die Werteinschätzung auswirken kann.