Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Da Eigentumswohnungen rechtlich aus Sondereigentum an der Wohnung und einem ideellen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum bestehen, müssen wir beide Komponenten gemeinsam betrachten.

Der bauliche Zustand des gesamten Gebäudes, etwa Dach, Fassade oder Heizungsanlage, wirkt sich unmittelbar auf den Wert der einzelnen Einheit aus, selbst wenn die Wohnung selbst gut instand gehalten ist.

Zusätzlich prüfen wir Sondernutzungsrechte, etwa an Stellplätzen oder Gartenflächen, sowie die Höhe der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Beschlüsse künftiger größerer Maßnahmen, etwa eine geplante energetische Sanierung der Fassade, sollten ebenfalls in die Bewertung einfließen, da sie absehbare Sonderumlagen für den Käufer bedeuten können.

Ein Blick in die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung liefert hierzu häufig wertvolle zusätzliche Informationen über den tatsächlichen Zustand und geplante Investitionen am Gemeinschaftseigentum.