Da Eigentumswohnungen rechtlich aus Sondereigentum an der Wohnung und einem ideellen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum bestehen, müssen wir beide Komponenten gemeinsam betrachten.

Der bauliche Zustand des gesamten Gebäudes, etwa Dach, Fassade oder Heizungsanlage, wirkt sich unmittelbar auf den Wert der einzelnen Einheit aus, selbst wenn die Wohnung selbst gut instand gehalten ist.

Zusätzlich prüfen wir Sondernutzungsrechte, etwa an Stellplätzen oder Gartenflächen, sowie die Höhe der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Beschlüsse künftiger größerer Maßnahmen, etwa eine geplante energetische Sanierung der Fassade, sollten ebenfalls in die Bewertung einfließen, da sie absehbare Sonderumlagen für den Käufer bedeuten können.

Ein Blick in die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung liefert hierzu häufig wertvolle zusätzliche Informationen über den tatsächlichen Zustand und geplante Investitionen am Gemeinschaftseigentum.

Wird der Wert gegenüber Dritten nachgewiesen, ist das richtige Format das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.