Der Grundsteuerwertbescheid zeigt genau, welche Ansätze das Finanzamt zugrunde gelegt hat, und bildet damit die Ausgangsbasis für die gutachterliche Gegenrechnung.

Nachweise über wertmindernde Umstände, etwa ein Altlastenkataster-Eintrag, ein Bodengutachten oder Fotos von baulichen Mängeln, stärken die Nachvollziehbarkeit des ermittelten niedrigeren Werts erheblich.

Je besser die Unterlagenlage, desto überzeugender lässt sich die Abweichung vom pauschalen Grundsteuerwert gegenüber dem Finanzamt begründen.

Liegt bereits ein Verkehrswertgutachten aus einem anderen Anlass vor, etwa aus einem Erbschafts- oder Scheidungsverfahren, kann dieses unter Umständen weiterverwendet werden, sofern der Bewertungsstichtag hinreichend nah am Grundsteuerwertstichtag liegt.

Andernfalls empfiehlt sich stets ein eigens zum maßgeblichen Feststellungszeitpunkt erstelltes Gutachten, um Zweifel an der zeitlichen Vergleichbarkeit von vornherein auszuschließen.

Gegen einen zu hoch angesetzten Grundsteuerwert hilft nur ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.