Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Der Grundsteuerwertbescheid zeigt genau, welche Ansätze das Finanzamt zugrunde gelegt hat, und bildet damit die Ausgangsbasis für die gutachterliche Gegenrechnung.

Nachweise über wertmindernde Umstände, etwa ein Altlastenkataster-Eintrag, ein Bodengutachten oder Fotos von baulichen Mängeln, stärken die Nachvollziehbarkeit des ermittelten niedrigeren Werts erheblich.

Je besser die Unterlagenlage, desto überzeugender lässt sich die Abweichung vom pauschalen Grundsteuerwert gegenüber dem Finanzamt begründen.

Liegt bereits ein Verkehrswertgutachten aus einem anderen Anlass vor, etwa aus einem Erbschafts- oder Scheidungsverfahren, kann dieses unter Umständen weiterverwendet werden, sofern der Bewertungsstichtag hinreichend nah am Grundsteuerwertstichtag liegt.

Andernfalls empfiehlt sich stets ein eigens zum maßgeblichen Feststellungszeitpunkt erstelltes Gutachten, um Zweifel an der zeitlichen Vergleichbarkeit von vornherein auszuschließen.