Für den deutschen Rechtsverkehr, etwa gegenüber Finanzamt oder Gericht, bleibt grundsätzlich die deutsche Fassung maßgeblich, eine englische Version dient meist ergänzenden Zwecken.

Bei internationalen Auftraggebern stimmen wir frühzeitig mit Ihnen ab, ob eine parallele zweisprachige Fassung oder eine nachträgliche beglaubigte Übersetzung sinnvoller ist.

Zusätzliche Übersetzungskosten kalkulieren wir bereits im Vorfeld der Beauftragung transparent und stimmen diese gemeinsam mit Ihnen ab.

Bei Verhandlungen mit internationalen Investoren oder ausländischen Miterben wird häufig eine zweisprachige Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse als praktikable Zwischenlösung gewählt.

Eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist insbesondere dann erforderlich, wenn das Gutachten im Ausland vor Behörden oder Gerichten vorgelegt werden soll.