Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Die ImmoWertV gibt zwar das methodische Grundgerüst vor, lässt aber bewusst Spielraum für die fachliche Einschätzung individueller, objektspezifischer Besonderheiten, die je nach Gutachter unterschiedlich gewichtet werden können.

Auch die Auswahl und Interpretation von Vergleichsdaten, etwa welche verkauften Objekte als tatsächlich vergleichbar gelten, kann zwischen zwei erfahrenen Sachverständigen variieren.

Größere Abweichungen von mehr als zehn bis fünfzehn Prozent deuten allerdings häufig auf methodische Fehler oder unzureichende Objektkenntnis eines der beteiligten Gutachter hin und sollten hinterfragt werden.

Auch unterschiedliche Stichtage, etwa wenn zwei Gutachten mit geringem zeitlichem Abstand erstellt wurden, können bei volatilen Marktphasen zu nennenswerten Wertunterschieden führen.

Bei größeren Diskrepanzen lohnt sich stets ein Vergleich der jeweils herangezogenen Vergleichsobjekte und angewandten Verfahren, um die Ursache der Abweichung sachlich nachzuvollziehen.