Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Die aktuelle ImmoWertV trat 2022 in Kraft und löste die vorherige Fassung von 2010 ab, mit dem Ziel, die Wertermittlungsverfahren stärker an internationale Standards und aktuelle Marktgegebenheiten anzupassen.
Sie legt unter anderem fest, wie Boden- und Gebäudewert getrennt zu ermitteln sind, welche Vergleichsfaktoren zulässig sind und wie besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen sind.
Jeder öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige ist verpflichtet, seine Gutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV nachvollziehbar zu strukturieren und zu begründen.
Zu den wichtigsten Neuerungen der ImmoWertV 2022 gehört unter anderem die Einführung neuer, differenzierter Anpassungsfaktoren sowie klarere Vorgaben zur Berücksichtigung energetischer Gebäudeeigenschaften.
Für Auftraggeber bedeutet die Verordnung vor allem eines: ein nach ihren Vorgaben erstelltes Gutachten ist bundesweit einheitlich nachvollziehbar aufgebaut und dadurch auch von Dritten, etwa Banken oder Gerichten, leichter überprüfbar.