Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Die Wohnflächen mehrerer Einheiten werden zwar zusammengerechnet, jedoch wirken sich bestimmte Berechnungsparameter im Bundesmodell je nach Gebäudeart und Anzahl der Wohneinheiten unterschiedlich aus.
Einfamilienhäuser werden im Bundesmodell tendenziell mit einem höheren Bewertungsfaktor angesetzt als vergleichbare Mehrfamilienhäuser, was sich in der resultierenden Steuerlast pro Quadratmeter niederschlagen kann.
Die konkrete Auswirkung hängt jedoch stark vom jeweiligen Bundesland und dem angewendeten Bewertungsmodell ab, sodass eine pauschale Aussage nur eingeschränkt möglich ist.
Auch die Anzahl der Wohneinheiten kann Einfluss auf die grundsätzliche Einstufung als Ein- oder Zweifamilienhaus gegenüber einem Mehrfamilienhaus haben, was wiederum bestimmt, welches Bewertungsverfahren im Bundesmodell zur Anwendung kommt.
Da sich Vergleichswert- und Ertragswertverfahren methodisch unterscheiden, kann bereits eine geringfügig andere Einstufung spürbare Auswirkungen auf den festgestellten Grundsteuerwert haben.