Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Bodenrichtwerte stellen naturgemäß nur einen Durchschnittswert für eine ganze Zone dar und können individuelle Nachteile eines konkreten Grundstücks, etwa ungünstigen Zuschnitt oder Altlasten, nicht abbilden.
Wir können diese individuellen Besonderheiten berücksichtigen und einen niedrigeren, dem tatsächlichen gemeinen Wert entsprechenden Ansatz gegenüber dem Finanzamt begründen.
Da dieser Nachweis nur bei erheblichen Abweichungen anerkannt wird, sollte vorab geprüft werden, ob sich der gutachterliche Aufwand angesichts der laufenden Steuerersparnis tatsächlich lohnt.
Viele Gutachterausschüsse veröffentlichen die genauen Grenzen ihrer Bodenrichtwertzonen inzwischen online, etwa über landeseigene Geoportale, sodass sich eine Grenzlage des eigenen Grundstücks leicht überprüfen lässt.
Liegt ein Grundstück nahe der Grenze zweier Zonen mit deutlich unterschiedlichem Wertniveau, lohnt sich eine genaue Prüfung, welcher Wert tatsächlich zutreffend angesetzt wurde.