Häufig lassen sich Unstimmigkeiten bereits durch ein klärendes Gespräch ausräumen, etwa wenn uns bestimmte wertrelevante Fakten nicht bekannt waren.
Bestehen grundsätzliche fachliche Zweifel, kann ein zweiter, unabhängiger Sachverständiger mit der Überprüfung oder Neuerstellung des Gutachtens beauftragt werden.
In gerichtlichen Verfahren kann das Gericht bei erheblichen Widersprüchen zwischen zwei Gutachten zusätzlich ein neutrales Obergutachten anordnen, das die Streitfrage abschließend klärt.
Wichtig ist, konkrete fachliche Einwände statt eines bloßen Bauchgefühls vorzubringen – etwa auf Basis abweichender, tatsächlich vergleichbarer Verkaufsfälle in der unmittelbaren Umgebung.
Ein sachlich fundierter Gegenvorschlag erleichtert es uns als ursprünglichem Gutachter erheblich, unsere Einschätzung nachvollziehbar zu überprüfen oder anzupassen.