Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Gutachterausschüsse werten fortlaufend tatsächlich erzielte Kaufpreise für unbebaute Grundstücke aus und leiten daraus für definierte Bodenrichtwertzonen einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis ab.
Für die konkrete Immobilie wird dieser Wert anschließend an die individuellen Grundstücksmerkmale angepasst, etwa Grundstücksgröße, Zuschnitt, Erschließungszustand oder Ecklage.
Da Bodenrichtwerte nur einen Durchschnitt abbilden, ersetzen sie kein Einzelgutachten – sie liefern aber eine wichtige, öffentlich einsehbare Orientierungsgröße für den Bodenwertanteil am Gesamtverkehrswert.
Bodenrichtwertzonen werden von den Gutachterausschüssen regelmäßig, meist jährlich, aktualisiert und sind über die landeseigenen Geoportale sowie das bundesweite Portal BORIS öffentlich einsehbar.
Bei stark heterogenen Lagen mit wenigen tatsächlichen Verkaufsfällen kann die Aussagekraft des Bodenrichtwerts eingeschränkt sein, weshalb ergänzend individuelle Vergleichsfälle herangezogen werden.