Ein aktueller Grundbuchauszug gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse und eingetragene Belastungen wie Grundschulden, Wegerechte oder Wohnrechte, die den Wert beeinflussen können.

Baupläne und Wohnflächenberechnung ermöglichen eine präzise Ermittlung der Nutzfläche, ohne dass diese vollständig neu aufgemessen werden muss.

Fehlen einzelne Unterlagen, können wir diese teilweise über das zuständige Bauamt oder Grundbuchamt beschaffen – dies verlängert jedoch häufig die Bearbeitungszeit.

Bei vermieteten Objekten sind zusätzlich aktuelle Mietverträge, eine Aufstellung der erzielten Mieteinnahmen sowie gegebenenfalls die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre hilfreich für das Ertragswertverfahren.

Auch Nachweise über bereits durchgeführte Modernisierungen, etwa Rechnungen für eine neue Heizung oder Dachsanierung, sollten nach Möglichkeit vorgelegt werden, da sie den Wert positiv beeinflussen können.