Die Anzahlung dient uns zur Absicherung des bereits entstehenden Rechercheaufwands, etwa für die Beschaffung von Unterlagen und die Terminierung der Besichtigung.

Seriöse Anbieter legen die genauen Zahlungsmodalitäten bereits im Angebot transparent offen, sodass keine Überraschungen bei der Endabrechnung entstehen sollten.

Bei gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgt die Vergütung dagegen über die Gerichtskasse nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, unabhängig von individuellen Zahlungsvereinbarungen.

Bei umfangreicheren Aufträgen, etwa für größere Gewerbeimmobilien, sind gestaffelte Teilzahlungen entsprechend dem Bearbeitungsfortschritt ebenfalls üblich und für beide Seiten planungssicher.

Vor Vertragsabschluss sollten Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsmodalitäten schriftlich bestätigt bekommen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.