Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Die typisierten Verfahren des Finanzamts berücksichtigen den individuellen baulichen Zustand nur eingeschränkt über pauschale Alterswertminderungen, nicht aber konkreten Sanierungsstau wie Schimmelbefall oder marode Haustechnik.
Wir dokumentieren die konkreten Mängel im Rahmen der Objektbesichtigung und beziffern die daraus resultierenden Instandhaltungskosten, die den Verkehrswert entsprechend mindern.
Gerade bei älteren, seit Jahren nicht modernisierten Immobilien lohnt sich eine gutachterliche Prüfung, da die Abweichung zum pauschalen Finanzamtswert hier besonders häufig erheblich ausfällt.
Für eine belastbare Dokumentation empfiehlt sich neben der fotografischen Erfassung sämtlicher Schäden die Einholung konkreter Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben, die dem Finanzamt als objektiver Nachweis vorgelegt werden können.
Auch verdeckte Mängel wie Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk oder veraltete Elektrik ohne aktuellen Bestandsschutz lassen sich auf diese Weise nachvollziehbar in die Wertminderung einrechnen.