Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Während sich das Verkehrswertgutachten auf die Feststellung eines Gesamtwerts konzentriert, untersucht das Schadensgutachten gezielt einzelne bauliche Mängel und deren technische Ursachen.

Bei erheblichen Schäden, etwa nach einem Wasserschaden oder Sturmereignis, wird häufig zunächst ein Schadensgutachten erstellt, dessen Ergebnisse anschließend in ein umfassenderes Verkehrswertgutachten einfließen.

Für Versicherungsfälle ist regelmäßig das spezialisierte Schadensgutachten maßgeblich, während für Verkauf, Erbschaft oder Scheidung das Verkehrswertgutachten die relevante Grundlage bildet.

Ein Schadensgutachten dokumentiert in der Regel detailliert Schadensbild, vermutete Ursache sowie die voraussichtlichen Kosten der fachgerechten Beseitigung, oft ergänzt um bauphysikalische Messungen.

Auftraggeber eines Verkehrswertgutachtens sollten daher vorab klären, ob bereits ein separates Schadensgutachten vorliegt, da dessen Feststellungen die Grundlage für den im Verkehrswertgutachten anzusetzenden Minderwert bilden können.