Bereits die formale Umwidmung einer Nutzungseinheit, etwa von einer Wohnung zu einem Büro, kann die zugrunde gelegte Steuermesszahl und damit die Höhe der Grundsteuer verändern.

Auch wenn sich der bauliche Zustand des Gebäudes nicht ändert, wirkt sich die neue Nutzungsart auf die anzuwendenden Bewertungsfaktoren im jeweiligen Landesmodell aus.

Eigentümer sollten geplante Nutzungsänderungen daher frühzeitig mit einem Steuerberater abstimmen, um steuerliche Überraschungen zu vermeiden.

Neben der steuerlichen Anzeige beim Finanzamt sollte eine geplante Nutzungsänderung stets auch baurechtlich beim zuständigen Bauamt angezeigt beziehungsweise genehmigt werden, da beide Verfahren unabhängig voneinander laufen.

Fehlt die baurechtliche Genehmigung, drohen unabhängig von der steuerlichen Bewertung zusätzliche ordnungsrechtliche Konsequenzen.

Gegen einen zu hoch angesetzten Grundsteuerwert hilft nur ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.