Für die Grundsteuer A gelten eigenständige, ertragsorientierte Bewertungsvorschriften, die sich deutlich von der Bewertung normaler Wohn- oder Gewerbegrundstücke unterscheiden.

Die Grundsteuer B betrifft dagegen die überwiegende Mehrheit privater Immobilien, unabhängig davon, ob sie bebaut oder unbebaut, vermietet oder selbstgenutzt sind.

Gemeinden legen für beide Kategorien in der Regel unterschiedliche Hebesätze fest, sodass ein direkter Vergleich der Steuerlast zwischen landwirtschaftlichen und sonstigen Grundstücken wenig aussagekräftig ist.

Grundstücke mit gemischter Nutzung, etwa eine landwirtschaftliche Hofstelle mit angeschlossenem Wohnteil, werden anteilig sowohl der Grundsteuer A als auch der Grundsteuer B zugeordnet.

Da beide Kategorien unterschiedlichen Bewertungsvorschriften unterliegen, ist eine klare Abgrenzung der jeweiligen Flächenanteile für eine korrekte Feststellung besonders wichtig.

Den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts führt das Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

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