Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Gegenüber dem Finanzamt bleibt ausschließlich der am Stichtag 1. Januar eingetragene Eigentümer für die gesamte Jahressteuer verantwortlich, unabhängig vom späteren Verkaufszeitpunkt.

In der Praxis wird daher im notariellen Kaufvertrag regelmäßig eine anteilige Erstattung der Grundsteuer zwischen Verkäufer und Käufer ab dem Übergabetag vereinbart.

Fehlt eine solche vertragliche Regelung, verbleibt die gesamte Steuerlast rechtlich beim ursprünglichen Eigentümer, auch wenn dieser die Immobilie bereits während des Jahres veräußert hat.

Die zivilrechtliche Grundbuchumschreibung erfolgt in der Praxis häufig erst Wochen oder Monate nach dem eigentlichen notariellen Kaufvertrag – für die Grundsteuer bleibt dennoch allein die Situation zum 1. Januar entscheidend.

Käufer und Verkäufer sollten die Aufteilung der Grundsteuer daher bereits im Kaufvertrag klar und eindeutig regeln, um spätere Streitigkeiten über die anteilige Erstattung zu vermeiden.