Ein Kurzgutachten beschränkt sich meist auf eine überschlägige Werteinschätzung ohne vollständige Anwendung aller drei Wertermittlungsverfahren und ohne ausführliche schriftliche Begründung.
Das Vollgutachten dokumentiert dagegen sämtliche Rechenschritte, angewandten Verfahren und Datengrundlagen lückenlos, was für Gerichte, Finanzämter und Banken regelmäßig Voraussetzung ist.
Wer unsicher ist, welche Gutachtenart benötigt wird, sollte vorab beim vorgesehenen Verwendungszweck, etwa dem Finanzamt oder Gericht, die genauen Anforderungen erfragen.
Ein Kurzgutachten eignet sich vor allem für Situationen, in denen keine rechtliche Verbindlichkeit erforderlich ist, etwa zur ersten Einschätzung vor einem Verkaufsgespräch mit dem Makler.
Wird im Nachhinein doch ein Vollgutachten benötigt, lassen sich bereits erhobene Daten aus dem Kurzgutachten teilweise weiterverwenden, was die zusätzlichen Kosten in der Regel reduziert.