Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Da Eigentumswohnungen häufig in größerer Zahl gehandelt werden, lassen sich meist gute Vergleichsdaten für beide relevanten Stichtage finden, was die rückwirkende Bewertung erleichtert.
Zu berücksichtigen sind auch während der Ehe eingetretene Änderungen am Gemeinschaftseigentum, etwa eine zwischenzeitlich durchgeführte energetische Sanierung des gesamten Gebäudes.
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage zum jeweiligen Stichtag sollte ebenfalls dokumentiert werden, da sie einen eigenständigen, dem jeweiligen Eigentümer zustehenden Vermögenswert darstellt.
Bei Eigentumswohnungen, die innerhalb der Ehezeit modernisiert oder umgebaut wurden, sollte zusätzlich dokumentiert werden, ob es sich um individuelle Maßnahmen am Sondereigentum oder um beschlossene Maßnahmen der gesamten Eigentümergemeinschaft handelte.
Diese Unterscheidung kann relevant sein, um die Kostentragung und den daraus resultierenden Wertzuwachs korrekt den beteiligten Ehepartnern zuzuordnen.