Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Grundlage bildet in der Regel der regionale Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen, der sich deutlich von Bauland unterscheidet und stark von Bodenqualität und Ertragsfähigkeit abhängt.

Vorhandene Hofstellen, Wirtschaftsgebäude oder Stallanlagen werden gesondert über das Sachwertverfahren bewertet und dem Bodenwert der landwirtschaftlichen Fläche hinzugerechnet.

Bestehende Pachtverhältnisse, Milchquoten oder Direktzahlungsansprüche aus der EU-Agrarförderung können den Gesamtwert des Betriebs zusätzlich beeinflussen und sollten gesondert erfasst werden.

Auch die Flächengröße spielt eine Rolle: Größere, zusammenhängende und gut zu bewirtschaftende Flächen erzielen in der Regel einen höheren Quadratmeterpreis als kleine, zersplitterte Parzellen.

Bei absehbarer künftiger Umwidmung zu Bauland, etwa am Ortsrand wachsender Gemeinden, kann sich der Wert einer landwirtschaftlichen Fläche zudem deutlich von der reinen Ertragsbewertung nach oben abkoppeln.