Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.

Da die Grundsteuer im Verhältnis zum Immobilienwert vergleichsweise gering ausfällt, wirkt sich selbst eine spürbare prozentuale Wertkorrektur oft nur moderat auf die jährliche Steuerlast aus.

Vor Beauftragung eines Gutachtens lohnt sich daher eine überschlägige Vorabschätzung, ob die erwartete jährliche Ersparnis die einmaligen Gutachterkosten über einen realistischen Zeitraum von einigen Jahren übersteigt.

Bei sehr werthaltigen Immobilien oder deutlich überhöht wirkenden Bodenrichtwerten kann sich der Aufwand hingegen bereits nach ein bis zwei Jahren amortisieren.

Steht ohnehin ein Gutachten für einen anderen Zweck an, etwa im Rahmen eines Erbschafts- oder Zugewinnausgleichsverfahrens, lässt es sich unter Umständen zusätzlich für den Grundsteuernachweis verwenden und verbessert so das Kosten-Nutzen-Verhältnis erheblich.

Auf lange Sicht, insbesondere über mehrere Jahre der Feststellungsperiode betrachtet, kann sich eine zunächst gering erscheinende jährliche Ersparnis in Summe durchaus als lohnenswert erweisen.