Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Banken benötigen für die Kreditvergabe einen Wert, der auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Bestand hat – deshalb kalkulieren sie bewusst vorsichtiger als bei einer marktorientierten Verkehrswertermittlung.
Grundlage ist häufig die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), die spekulative Marktbestandteile herausrechnet und stattdessen auf nachhaltig erzielbare Erträge und Werte abstellt.
Für den Verkauf oder steuerliche Zwecke ist stets der Verkehrswert maßgeblich – der Beleihungswert spielt ausschließlich bei der Kreditvergabe und -besicherung eine Rolle.
Der Beleihungswert bleibt in der Regel über die gesamte Kreditlaufzeit unverändert, während sich der tatsächliche Verkehrswert je nach Marktentwicklung nach oben oder unten verschieben kann.
Diese bewusst konservative Kalkulation der Banken erklärt, warum der von einer Bank akzeptierte Beschleihungswert bei der Finanzierung oft niedriger ausfällt als der im Verkehrswertgutachten ermittelte Wert.