IX R 26/24: Kaufpreisaufteilung bei Denkmalimmobilien – kein Bodenwert null, endliche Restnutzungsdauer
Der BFH stellt klar: Auch denkmalgeschützte Gebäude haben eine endliche Restnutzungsdauer und keinen Bodenwert von null.
WeiterlesenDer BFH stellt klar: Auch denkmalgeschützte Gebäude haben eine endliche Restnutzungsdauer und keinen Bodenwert von null.
WeiterlesenDie wichtigsten Entscheidungen von BVerfG, BGH, BVerwG, BFH und Finanzgerichten zur Immobilienbewertung – tabellarisch aufbereitet mit Links zu den ausführlichen Fachbeiträgen
WeiterlesenDas Gericht akzeptiert die Jacoby-Methode als plausibles Verfahren zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude – eine belastbare Alternative zur pauschalen BMF-Arbeitshilfe mit direkter Wirkung auf die AfA-Bemessungsgrundlage.
WeiterlesenDer BFH beendet den Vorrang des Sachwertverfahrens: Alle drei ImmoWertV-Bewertungsverfahren sind bei der Kaufpreisaufteilung gleichwertig.
WeiterlesenVertraglich vereinbarte Kaufpreisaufteilung geht vor – die BMF-Arbeitshilfe darf abweichende vertragliche Regelungen nicht einfach ersetzen.
WeiterlesenLiegt die vertragliche Kaufpreisaufteilung innerhalb einer ±20-Prozent-Bandbreite zum Verkehrswert, ist sie steuerlich bindend anzuerkennen.
WeiterlesenVertraglich vereinbarte Kaufpreisaufteilungen sind grundsätzlich steuerlich bindend, solange keine Steuerumgehung vorliegt.
WeiterlesenDer BFH verwirft das Restwertverfahren: Das Ertragswertverfahren ist eine zulässige und gleichwertige Methode zur Kaufpreisaufteilung.
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