Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Formal genügt zunächst ein kurzes Schreiben mit Angabe des Aktenzeichens und der Erklärung, dass gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wird – eine ausführliche Begründung kann fristwahrend nachgereicht werden.
Inhaltlich sollten konkrete Fehler benannt werden, etwa eine falsche Grundstücksfläche, ein unzutreffender Bodenrichtwert oder ein nicht berücksichtigter Sanierungsstau.
Bei komplexeren Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Steuerberater oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Untermauerung des Einspruchs.
Neben dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts ergeht meist auch ein separater Grundsteuermessbescheid; beide können grundsätzlich unabhängig voneinander mit eigenem Einspruch angefochten werden.
Die Einreichung ist inzwischen auch elektronisch über das ELSTER-Portal möglich, was den Prozess gegenüber dem klassischen Schriftweg spürbar beschleunigen kann.