Formal genügt zunächst ein kurzes Schreiben mit Angabe des Aktenzeichens und der Erklärung, dass gegen den Bescheid Einspruch eingelegt wird – eine ausführliche Begründung kann fristwahrend nachgereicht werden.

Inhaltlich sollten konkrete Fehler benannt werden, etwa eine falsche Grundstücksfläche, ein unzutreffender Bodenrichtwert oder ein nicht berücksichtigter Sanierungsstau.

Bei komplexeren Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Steuerberater oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Untermauerung des Einspruchs.

Neben dem Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts ergeht meist auch ein separater Grundsteuermessbescheid; beide können grundsätzlich unabhängig voneinander mit eigenem Einspruch angefochten werden.

Die Einreichung ist inzwischen auch elektronisch über das ELSTER-Portal möglich, was den Prozess gegenüber dem klassischen Schriftweg spürbar beschleunigen kann.

Gegen einen zu hoch angesetzten Grundsteuerwert hilft nur ein Verkehrswertgutachten.

Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.