Eigentumswohnungen lassen sich durch gute Vergleichsdatenlage meist zügig über das Vergleichswertverfahren bewerten, was den zeitlichen Aufwand und damit die Kosten reduziert.
Bei Einfamilienhäusern ist häufig zusätzlich das Grundstück gesondert zu bewerten und eine detailliertere Objektaufnahme erforderlich, was sich im höheren Honorar niederschlägt.
Die konkreten Kosten hängen zudem stark vom Verwendungszweck ab: Ein Gutachten in gerichtsüblicher Qualität für Erbschaft oder Scheidung ist aufwendiger als eine private Kurzeinschätzung.
Auch der Standort spielt eine Rolle: In Regionen mit dünner Vergleichsdatenlage, etwa im ländlichen Raum, kann die Recherche zusätzlicher Vergleichsobjekte den Aufwand für beide Immobilienarten erhöhen.
Eine unverbindliche Voreinschätzung der zu erwartenden Kosten lässt sich meist bereits im ersten Beratungsgespräch anhand der Eckdaten der Immobilie geben.