Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Ungleiche Miteigentumsanteile ergeben sich häufig aus einer unterschiedlichen finanziellen Beteiligung beim ursprünglichen Erwerb, etwa durch unterschiedlich hohes Eigenkapital der Partner.
Bei der Zugewinnberechnung wird für jeden Ehepartner gesondert nur sein jeweiliger Anteil am Immobilienwert als Vermögensposition berücksichtigt.
Wurden nach dem Erwerb gemeinsame Mittel unabhängig von den ursprünglichen Anteilen investiert, kann dies die tatsächliche wirtschaftliche Beteiligung zusätzlich verschieben und sollte gesondert dokumentiert werden.
Wurden die ursprünglichen Miteigentumsanteile notariell festgelegt, sind diese grundsätzlich auch dann maßgeblich, wenn sich die tatsächlichen finanziellen Beiträge im Laufe der Zeit verschoben haben.
Nur durch eine nachträgliche notarielle Änderung der Miteigentumsanteile lässt sich eine solche Verschiebung auch rechtlich bindend nachvollziehen.