Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung noch eine Wertermittlung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ältere Inhalte können durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen überholt sein.
Wird die Immobilie überwiegend selbst genutzt, kommt meist das Vergleichswertverfahren zum Einsatz, sofern in der jeweiligen Feriengegend ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.
Bei regelmäßiger touristischer Vermietung rückt dagegen der erzielbare Ertrag aus Kurzzeitvermietungen in den Vordergrund, wobei saisonale Auslastungsschwankungen realistisch eingeschätzt werden müssen.
Besonderheiten wie Ferienhaussatzungen, Nutzungsbeschränkungen der Gemeinde oder eine mögliche Zweitwohnungsteuer können den Wert zusätzlich beeinflussen und sollten im Gutachten berücksichtigt werden.
Bei Ferienimmobilien mit gewerblicher Vermietung über Plattformen sollten zudem realistische Vergleichszahlen zu Auslastung und erzielbaren Tagespreisen vergleichbarer Objekte in der Region herangezogen werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gemeinde, etwa eine Zweckentfremdungssatzung oder Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen, können die künftige Nutzbarkeit und damit den Wert zusätzlich beeinflussen.