Nur durch die persönliche Inaugenscheinnahme lassen sich wertrelevante Faktoren wie tatsächlicher Erhaltungszustand, Modernisierungsgrad oder verdeckte Mängel zuverlässig einschätzen.
Gerichte und Finanzämter erwarten bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten regelmäßig, dass eine Besichtigung stattgefunden hat – andernfalls kann die Beweiskraft des Gutachtens infrage gestellt werden.
Lediglich für eine erste, unverbindliche Orientierung, etwa vor einer Verkaufsentscheidung, kann in Ausnahmefällen auf eine reine Aktenlage-Einschätzung zurückgegriffen werden.
Auch bei einer Innenbesichtigung, die vom Eigentümer verweigert wird, können wir grundsätzlich tätig werden, müssen diese Einschränkung im Gutachten jedoch ausdrücklich vermerken und deren Auswirkung auf die Verlässlichkeit des Ergebnisses erläutern.
In der Praxis führt eine verweigerte Besichtigung häufig zu Abschlägen in der Genauigkeit, da verdeckte Mängel oder besondere Ausstattungsmerkmale nicht berücksichtigt werden können.
Was die einzelnen Gutachtenarten kosten, steht mit Honorartafel unter Kosten eines Gutachtens.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachberater.



