Ein Privatgutachten kann als fundierte Argumentationsgrundlage dienen, um Zweifel an der Richtigkeit eines anderen Gutachtens im außergerichtlichen Verhandlungsweg zu untermauern.
Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, wird das Familiengericht in der Regel einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen bestellen, dessen Gutachten dann maßgeblich für die Entscheidung ist.
Weichen Privatgutachten und gerichtliches Gutachten erheblich voneinander ab, kann das Gericht ergänzende Erläuterungen oder im Streitfall sogar ein Obergutachten anordnen.
Wichtig ist, dass ein privat beauftragtes Gutachten dieselbe methodische Sorgfalt aufweist wie ein gerichtliches Gutachten, um im Streitfall überhaupt ernsthaft als Gegenposition wahrgenommen zu werden.
Aus Kostengründen empfiehlt es sich häufig, zunächst das Gespräch mit dem anderen Ehepartner zu suchen, bevor ein zweites, kostenintensives Gutachten in Auftrag gegeben wird.
Damit beide Seiten von derselben Zahl ausgehen, empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten.
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