IX R 14/23: ImmoWertV-Gutachten reicht zum Nachweis kürzerer Restnutzungsdauer – BMF-Anforderungen 2023 teilweise zurückgewiesen
Der BFH bekräftigt die Methodenfreiheit bei RND-Gutachten und weist überbordende BMF-Anforderungen an die Gutachterzertifizierung zurück.
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